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thuba AG

Geschichte                                                             
1955 fertigte die thuba AG erstmals eine explosionsgeschützte Fassleuchte. Damals wurden nationale Normen zu Grunde gelegt, von einer Harmonisierung bzw. dem Abbau von Handelshemmnissen war noch keine Rede. Da sich die Firma damals schon mit der industriellen Elektrowärme befasste, lag der Schluss nahe, in den Sechzigerjahren auch explosionsgeschützte Heizungen in das Fabrikationsprogramm aufzunehmen Zusammen mit der Einführung der CENELEC-Normen wurde die Produktepalette um Thermostate und Steuerungen erweitert.

Erst 1975 erliess der Rat der Europäischen Gemeinschaft Explosionsschutz-Rahmenrichtlinien. Durch die CENELEC, das Europäische Komitee für die elektrotechnische Normung, wurden die erforderlichen europäischen Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen erarbeitet. Die auf dieser Grundlage erarbeiteten Normen EN 50014 bis EN 50020 wurden von den Mitgliedsländern der CENELEC im Jahre 1980 in das jeweilige nationale Normenwerk übernommen.
Bereits Ende der Achtzigerjahre war absehbar, dass die gültigen Regelungen einer neuen Richtlinie weichen mussten. Die Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen ersetzte nach einer 7-jährigen Übergangsfrist am 1. Juli 2003 sämtliche bisher auf europäischer Ebene bestehenden Richtlinien zum Explosionsschutz. Diese Richtlinie beinhaltet als Neuheit, dass nicht nur elektrische, sondern auch nicht-elektrische Betriebsmittel zur Zündquelle werden können. Zusätzlich gilt die Richtlinie neu auch für gas- und staubexplosionsgeschützte Bereiche.
Im Januar 2000 erschien im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft eine zweite wichtige Richtlinie zum Thema Explosionsschutz: Die Richtlinie 1999/92/EG vom 16. Dezember 1999 enthält die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Diese Richtlinie hat denselben Umsetzungstermin wie die Richtlinie 94/9/EG. Beide Richtlinien zusammen bilden die Schutzmassnahmen für explosionsgefährdete Bereiche. Damit ist eine Anerkennung der EG-Baumusterprüfbescheinigungen in den Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen und der Schweiz gewährleistet.
Bei der Erarbeitung und der Pflege von Normen übernimmt die «International Electrotechnical Commission IEC» mehr und mehr die Federführung. Damit ist eine Anwendung und Harmonisierung der bestehenden Normen über den Raum der EU hinaus gewährleistet. Der Explosionsschutz als Ganzes gehört heute zu den bestharmonisierten Bereichen der Technik. Zusätzliche Unterstützung wird durch bilaterale Abkommen zwischen europäischen Prüfstellen (benannte Prüfstelle) gewährt, pflegen diese doch eine Zusammenarbeit mit der «Underwriters Laboratories UL» und der «Factory Mutual FM» in den USA, dem «National Supervision and Inspection Centre for Explosion Protection and Safety of Instrumentation NEPSI» in Shanghai, China, und der «Technology Institution of Industrial Safety TIIS» in Tokio, Japan.

Unser oberstes Ziel bestand darin, nicht nur zeitgerecht alle Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, sondern auch in den unterschiedlichen Gremien der IEC mitzuarbeiten und die Prüfstellen zu unterstützen. Als wahrscheinlich kleinstes Unternehmen haben wir uns in den wichtigsten Gremien etabliert.

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